Lohnsteuer 2025
Informationen
- Seminarnummer:
- 637-24
- Referent:
- Karin Körper, Regierungsrätin
- Veranstaltungsort/
Anschrift: - Kurfürstliche Reitschule (VHS), Hallstraße 5 85049 Ingolstadt
Karte anzeigen / verstecken - Beginn:
- 12.12.2024
- Ende:
- 12.12.2024
- Dauer:
- 08:30 - 12:00 Uhr
- Seminartermin:
- Seminartermin(e) für Kalender exportieren (.ics)
- Seminarinhalt:
- 638-24_Lohnsteuer2025.pdf
- Kategorie:
- Kanzleimitarbeiter, Präsenzseminar
- Preis inkl. USt.
(LSWB Mitglied): - 220,15 €
- Preis inkl. USt.
(Nicht-Mitglieder): - 321,30 €
Informationen zur Mitgliedschaft beim LSWB finden Sie hier
Beschreibung
Aktuelle Gesetzgebungsverfahren mit lohnsteuerlichen Änderungen:
- Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
- Jahressteuergesetz 2024
- Steuerfortentwicklungsgesetz
- Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
- Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Tagesaktuelle Informationen zum Umsetzungsstand der Wachstumsinitiative:
- Steuerbefreiung von Überstunden
- Steuerfreie Prämie bei Aufstockung der Arbeitszeit
- Steuerbefreiung für zugewanderte Fachkräfte
Förderung von Elektrofahrzeugen und beabsichtigte weitere Anhebung der Brutto-listenpreis-Höchstgrenze
Umsetzungszeitplan und Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen zur Überführung der Steuerklassenkombination III/V in die Steuerklasse IV mit Faktor
Aktuelle Zweifelsfragen und Praxisprobleme bei Gutscheinen
Geplante neue Pauschalierungsmöglichkeit für Mobilitätsbudgets
Für welche lohnsteuerlichen Belege wird Aufbewahrungspflicht von zehn auf acht Jahre verkürzt?
Wegfall der Fünftel-Regelung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Müssen Abfindungen und mehrjährige Vergütungen in der Lohnsteuerbescheinigung weiterhin gesondert ausgewiesen werden?
Alle im Jahr 2024 lohnsteuerlich relevanten neu veröffentlichten BMF-Schreiben
Wichtige Urteile des Bundesfinanzhofs und neu anhängige Verfahren
o Urteil zur Pauschalierung von Betriebsveranstaltungen ohne offenen Teilnehmerkreis
o Geänderte Rechtsprechung zur Berechnung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen bei Bereitschaftsdiensten