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Jahrhundertreform „MoPeG“ sorgt für Unsicherheit! – Handeln Sie jetzt bevor es zu spät ist!

Informationen

Seminarnummer:
573-23
Referent:
Dirk Krohn, Dipl.-Finw. (FH), StOAR, BP
Veranstaltungsort/
Anschrift:
Online-Seminar
Beginn:
25.09.2023
Ende:
25.09.2023
Dauer:
13:00 - 15:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermin(e) für Kalender exportieren (.ics)
Seminarinhalt:
573-23_MoPeG.pdf
Kategorie:
Steuerberater, Online-Seminare
Preis inkl. USt.
(LSWB Mitglied):
202,30 €
Preis inkl. USt.
(Nicht-Mitglieder):
321,30 €

Kurs ausgebucht

Die maximale Teilnehmeranzahl für diesen Kurs ist erreicht. Eine weitere Buchung ist nicht möglich.

Beschreibung

Der Handlungsdruck steigt!

Am 24.06.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Das MoPeG wird am 01.01.2024 in Kraft treten und beinhaltet die Änderung von 136 Gesetzen. Steuerrechtliche Vorschriften sind davon nicht umfasst. Dies mag auf den ersten Blick verwundern, erklärt sich jedoch vor dem Hintergrund, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) am Gesetzgebungsverfahren weder beteiligt noch diesbezüglich konsultiert wurde. Der Gesetzgeber hat aktuell im Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz vom 30.08.2023 diverse Regelungen zur Umsetzung des MoPeG´s aufgenommen. Insbesondere die angedachten Regelungen zur Grunderwerbsteuer sind dabei ein Paukenschlag! Die Kenntnis dieser angedachten Regelungen ist für die Planung von Strukturierungen bei Unternehmen mit Grundbesitz besonders relevant. Für die steuerliche Beratung besteht nun die Notwendigkeit Gestaltungen mit Grundbesitz möglichst noch in diesem Jahr durchzuführen.

Außerdem macht die Einführung der neuen eGbR teilweise umfangreiche Vorbereitungshandlungen notwendig, die ohne Kenntnis der grundlegenden Änderungen nur schwer umsetzbar sein werden. Dabei sind Vertretungs- und Haftungsfragen durch Änderungen im Gesellschaftsvertrag zu berücksichtigen. Auch sind die neuen Regelungen zum Austritt und Eintritt in Gbr´s zu berücksichtigen.

Insbesondere stellen sich folgende Fragen, die im Seminar beleuchtet werden:

  • Wie sind die „alten“ GbR´s in das neue System zu überführen und muss dies geschehen?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich im Verfahrensrecht, Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz und im Ertragssteuerrecht durch die Einführung des MoPeG?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich in der Grunderwerbsteuer durch das Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024
    - Führt der Wegfall des Gesamthandsprinzips dazu, dass die Grunderwerbsteuer-befreiung bei  
      Übergängen von Grundbesitz auf und von einer Gesamthand i.S. der §§ 5, 6 GrEStG rückwirkend
      versagt oder ausgeschlossen wird?
    - Welche Auswirkungen auf grunderwerbsteuerfreie Grundstücksübergänge vor dem 1. Januar 2024
      ergeben sich?
    - Bleibt der Tatbestand des Wechsels im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden 
      Personengesellschaft weiter anwendbar?
    - Welche Auswirkungen ergeben sich bei der Berechnung von schädlichen Anteilsübergängen im
      Rahmen der Anwendung der §§ 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG?

Das Gesetz tritt zwar erst 2024 in Kraft, bis dahin können aber umfassende Vorarbeiten zu leisten sein, denen wiederum umfangreiche Beratungen vorauszugehen haben. Auch sollten geplante Umstrukturierungen im Jahr 2023 schon mit Blick auf die anstehenden Änderungen beraten werden.

Das Seminar befasst sich mit den kommenden tiefgreifenden Änderungen im GbR-Recht sowie im Personenhandelsgesellschaftsrecht.

Informieren Sie sich daher bereits jetzt über die evtl. anstehenden Auswirkungen des MoPeG!

Zusatztermine:

Donnerstag, 16. November 2023 

Freitag, 17. November 2023

jeweils von 13.00 – 15.00 Uhr


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