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Basics des Verfahrens nach § 7a SGB IV für Steuerberater

Informationen

Seminarnummer:
540-24
Referent:
Sven Löffler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Veranstaltungsort/
Anschrift:
Online-Seminar
Beginn:
14.10.2024
Ende:
14.10.2024
Dauer:
14:00 - 16:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermin(e) für Kalender exportieren (.ics)
Seminarinhalt:
540-24_Basics_des_Verfahrens.pdf
Kategorie:
Online-Seminare, Steuerberater
Preis inkl. USt.
(LSWB Mitglied):
208,25 €
Preis inkl. USt.
(Nicht-Mitglieder):
327,25 €

Beschreibung

Der Fremdpersonaleinsatz von oder bei Ihren Mandanten ist mit ganz erheblichen Risiken (vorrangig Beitragsrisiko) verbunden. Ein Mittel zur Risikominimierung ist die Feststellung des Erwerbsstatus durch die DRV-Bund nach § 7a SGB IV; worauf Steuerberater – zur Vermeidung ihrer eigenen Haftung – ggf. sogar hinweisen müssen/sollten.

Dennoch können/dürfen Steuerberater diese Verfahren nicht begleiten, so dass mangels praktischer Erfahrung sehr viel Unkenntnis hierüber besteht.

Durch die verstärkte Kontrolle einschlägiger Sachverhalte bei Betriebsprüfungen und die Neuregelung des § 7a SGB IV hat sich die Relevanz dieses Verfahrens noch einmal enorm erhöht. Daher sollten Steuerberater zumindest die Grundlagen dieses Verfahrens kennen, insbesondere wenn sie ihren Mandaten dessen Einleitung „empfehlen“. Denn: dieser Rat kann zwar zur „Enthaftung“ führen (BGH, Urteil vom 08.03.2024 – IX ZR 137/22), ggf. aber auch zur Mandatsbeendigung, wenn sich unbedachte Folgen aus dem Verfahren ergeben.

Das Seminar gibt einen Überblick über alle relevanten Fragen des Feststellungsverfahrens: einschlägige Sachverhalte, Vor- und Nachteile, Ablauf und Ergebnisse sowie Rechtsmittel. Gleichzeitig werden die für Steuerberater wichtigsten Schnittstellen zu anderen Themengebieten beleuchtet.

  • Einleitung
  • Grundlagen und Neuregelung des Verfahrens nach § 7a SGB IV
  • Verschiedene Konstellationen
  • Ablauf des Verfahrens
  • Ergebnisse des Verfahrens
  • Rechtsmittel gegen Bescheide
  • Nebenaspekte bei Feststellung einer Beschäftigung
    o        Anmeldung bei Einzugsstelle
    o        Abführen von SV-Beiträgen (Vergangenheit/Zukunft)
    o        Anrufungsauskunft bei Finanzamt
    o        Beschäftigung gleich Arbeitsverhältnis
  • Kommunikation mit Einzugsstellen

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