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Willkommen auf unserer Übersicht „Steuerfachwirt-FAQ“

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur Steuerfachwirtprüfung. Wenn Sie hier die Antwort auf Ihre persönliche Frage nicht finden, kontaktieren Sie uns einfach unter andreas.gille@lswb.de.

Was bringt mir die bestandene Steuerfachwirtprüfung?

Bayerns Steuerberater suchen händeringend nach qualifiziertem Fachkräftenachwuchs für ihre Kanzleien. Nicht zuletzt deshalb ist die Fachwirtprüfung so attraktiv wie selten zuvor. Neben einer faktischen Beschäftigungsgarantie winkt auch ein sattes Gehaltsplus. Einer Umfrage des LSWB unter Absolventen seiner Vorbereitungskurse auf die Fachwirtprüfung ergab, dass 87 Prozent der Teilnehmer ihr Gehalt nach erfolgreicher Prüfung steigern konnten – die Hälfte um mehr als 20 Prozent. Zahlreiche Fördermöglichkeiten erleichtern zudem die finanziellen Lasten, welche durch die Weiterbildung anfallen.

Wenn Sie eines Tages die Steuerberaterprüfung anstreben, verkürzt der Steuerfachwirt die Wartezeit bis zur Beraterprüfung um 3 Jahre. Außerdem wurde festgestellt, dass die Chance, die Steuerberaterprüfung auf Anhieb zu bestehen, bei Steuerfachwirten höher ist, als z. B. bei Uni-Absolventen.

Warum ist der LSWB der richtige Anbieter für mich?

Für den LSWB als Lehrgangsanbieter sprechen vier gute Gründe:

  • 28 Jahre Erfahrung: seit 1993 Durchführung von über 100 Steuerfachwirtkursen mit über 2.800 Teilnehmern an 6 Standorten in Bayern
  • Dozenten mit langjähriger praktischer und pädagogischer Erfahrung in der Erwachsenenbildung
  • Hohe Prüfungsbeteiligungs- und Bestehensquote
  • TÜV-Zertifizierung nach Qualitätsmanagementnorm ISO 9001.

Was kostet der LSWB-Vorbereitungslehrgang?

Die Lehrgangsgebühr beträgt 4.114,- Euro. Es gibt die Möglichkeit, die Kursgebühr in einer Summe oder in Raten zu begleichen. Auf Antrag und bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist Ratenzahlung möglich. Die Kursgebühr erhöht sich dann auf insgesamt 4.225,- Euro. Staatliche und berufsständische Förderprogramme erlauben es Ihnen, die individuellen Kosten erheblich zu senken.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren lassen sich durch verschiedene Förderangebote senken. Lehrgangsteilnehmer, die unter 25 Jahre alt sind und die Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten mit der Abschlussnote 1,5 oder besser absolviert haben, können sich bei der Steuerberaterkammer, in der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war (z. B. Steuerberaterkammer München oder Nürnberg), auf die Begabtenförderung bewerben. Diese kann die Fortbildung mit bis zu 2.000,- Euro pro Jahr bezuschussen. Achtung: Es besteht kein Rechtsanspruch.

Darüber hinaus gibt es das sogenannte Aufstiegs- oder Meister-BAföG (offiziell „staatliche Aufstiegsförderung“). Hier vergibt der Staat einkommens- und vermögensunabhängig ein zinsgünstiges Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. 50 Prozent der Summe gewährt er als Zuschuss. Nach erfolgreich bestandener Fachwirtprüfung erlässt er nochmals die Hälfte der Darlehenssumme. Das Darlehen ist während der Fortbildungsmaßnahme und zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei.

Zuletzt stehen die Chancen gut, dass der Freistaat den sogenannten Meisterbonus über das Jahr 2020 verlängert. Dies bedeutet weitere  3.000,- Euro, wenn die Prüfung erfolgreich absolviert wurde.

Wer wird zur Steuerfachwirtprüfung zugelassen?

Zugelassen für die Fachwirtprüfung sind gelernte Steuerfachangestellte, die mindestens 3 Jahre lang 16 Wochenstunden und mehr in Steuerberaterkanzleien gearbeitet haben. Eine Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist für die Prüfungszulassung nicht Bedingung, aber sinnvoll und notwendig, wenn man die Bestehensquoten bei der anspruchsvollen Prüfung betrachtet.

Wer eine gleichwertige Berufsausbildung (z. B. Industriekaufmann, Bankkaufmann usw.) erfolgreich abgelegt hat, benötigt mind. 5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mind. 3 Jahre in einer Steuerkanzlei.

Mind. 8 Jahre hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mind. 5 Jahre in einer Steuerkanzlei, werden vorausgesetzt, wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann.

Siehe auch Zulassungsvoraussetzungen der Kammer München bzw. Nürnberg.

Wie ist der LSWB-Vorbereitungslehrgang aufgebaut?

Ein LSWB-Vorbereitungslehrgang umfasst ca. 640 Stunden à 45 Minuten. Schwerpunktthemen des Lehrgangs sind Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Buchführung. Ergänzt wird dieses Curriculum durch Unterrichtseinheiten zu Abgabenordnung, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Recht sowie BWL. Inklusive sind auch die Übungsklausuren, welche dazu dienen Ihnen die richtige Klausurtechnik für die Prüfung zu vermitteln (Korrektur inbegriffen). Im Frühjahr nach der schriftlichen Prüfung werden die Fächer Steuerberatungsrecht und Sozialversicherungsrecht unterrichtet. Zudem erfolgt noch eine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.

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