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Fachberater-Fortbildung – unser Angebot

Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater

Vom DStV anerkannte Fachberater und Steuerberater, die es nach einem erfolgreichen Lehrgang noch werden wollen, sind ab dem auf das Lehrgangsende folgenden Jahr zur Pflichtfortbildung verpflichtet. Zu absolvieren sind zehn Zeitstunden aktueller oder vertiefender Fortbildung auf dem jeweiligen Gebiet der Spezialisierung. Vergewissern Sie sich vor Besuch der von Ihnen gewählten Veranstaltung, dass diese vom DStV akkreditiert ist. Der LSWB bietet hierzu folgende Fortbildungen an:

Fachberater/in Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV)

Steuerberater als Testamentsvollstrecker (3,75 Std)

Die erfolgreiche Planung der Vermögensnachfolge und die Vorsorge für den Betreuungsfall (4 Std)

Fachberater/in Vermögens- und Finanzplanung (DStV)

(Aktuell bieten wir hierzu keine Fortbildungen an.)

Fachberater/in Unternehmensnachfolge (DStV)

Unternehmertestament Zivil- und Steuerrecht (3,75 Std)

Versorgungsleistungen, Nießbrauch- und Wohnrechtsgestaltungen (1 Std)

Optimierte Vermögensnachfolge mit Familien-Pool-Gesellschaften (6,25 Std)

Nachfolge in Familienbetrieben (2 Std)

Kanzlei(ver-)kauf im "neuen" Markt (3,75 Std)

Fachberater/in Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV)

Wochenendseminar Tegernsee (5 Std)

Verlustnutzung im Steuerrecht - Gestaltungen rund um die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge einschließlich von Darlehensverlusten (2 Std)

Fachberater/in Controlling und Finanzwirtschaft (DStV)

(Aktuell bieten wir hierzu keine Fortbildungen an.)

Fachberater/in Gesundheitswesen (DStV)

Umsatzsteuer bei Heil- und Pflegeberufen (3,75 Std)

Umsatzsteuer bei Heil- und Pflegeberufen (3 Std)

 

Wir beraten Sie gerne unter Tel. 089 273214-15 oder E-Mail seminare@lswb.de.

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