Fachberater-Fortbildung – unser Angebot
Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater
Vom DStV anerkannte Fachberater und Steuerberater, die es nach einem erfolgreichen Lehrgang noch werden wollen, sind ab dem auf das Lehrgangsende folgenden Jahr zur Pflichtfortbildung verpflichtet. Zu absolvieren sind zehn Zeitstunden aktueller oder vertiefender Fortbildung auf dem jeweiligen Gebiet der Spezialisierung. Vergewissern Sie sich vor Besuch der von Ihnen gewählten Veranstaltung, dass diese vom DStV akkreditiert ist. Der LSWB bietet hierzu folgende Fortbildungen an:
Fachberater/in Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV)
Mit diesem Thema befassen sich StB Peter Hinrich Meier und StB Thomas Terhaag in der aktuellen Ausgabe der „Steuerberatung 07-08/2024“.
Der Türöffner für die notwendige Sachkunde, ist die Qualifikation zum „Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung“ (DStV e.V.).
Gehen Sie einen Schritt weiter!
Alle Informationen finden Sie hier
Und hier unsere Seminare dazu:
(Aktuell bieten wir hierzu keine Fortbildungen an)
Fachberater/in Vermögens- und Finanzplanung (DStV)
Vermögensverschiebungen bei Gesellschaftern und zwischen Gesellschafter sowie Gesellschaft
(DStV e.V.): 1,5 Stunden
Fachberater/in Unternehmensnachfolge (DStV)
Optimierte Vermögensnachfolge mit Familien-Pool-Gesellschaften
(DStV e.V.): 6,25 Stunden
Holdingstrukturen (DStV e.V.): 2 Stunden
Das neue Umwandlungssteuerrecht 2024 (DStV e.V.): 3,25 Stunden
Die 13 größten Chancen und Fallen im Rahmen von Umstrukturierungen (DStV e.V.): 3 Stunden
Fachberater/in Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV)
Wochenendseminar am Tegernsee (DStV e.V.): 5 Stunden
Fachberater/in Controlling und Finanzwirtschaft (DStV)
(Aktuell bieten wir hierzu keine Fortbildungen an)
Fachberater/in Gesundheitswesen (DStV)
(Aktuell bieten wir hierzu keine Fortbildungen an)
Wir beraten Sie gerne unter Tel. 089 273214-15 oder E-Mail seminare@lswb.de.