Update zur Grunderwerbsteuer - Urknall in der Grunderwerbsteuer
Informationen
- Seminarnummer:
- 837-22
- Referent:
- Dipl.-Finw. (FH) Dirk Krohn, StOAR, BP
- Veranstaltungsort/
Anschrift: - Online-Seminar
- Beginn:
- 17.05.2022
- Ende:
- 17.05.2022
- Dauer:
- 09:00 - 11:00 Uhr
- Seminartermin:
- Seminartermin(e) für Kalender exportieren (.ics)
- Seminarinhalt:
- 837-22_Update_Grundsteuerreform.pdf
- Kategorie:
- Online-Seminare, Steuerberater
- Preis inkl. USt.
(LSWB Mitglied): - 178,50 €
- Preis inkl. USt.
(Nicht-Mitglieder): - 214,20 €
Beschreibung
Update zur Grunderwerbsteuer – Urknall in der Grunderwerbsteuer
Der Gesetzgeber hat nach einer längeren Unterbrechung das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Share Deals am 7.5.2021 beschlossen. Diese Regelungen traten sehr kurzfristig zum 1. Juli 2021 in Kraft. Der Gesetzgeber verschärfte die schon bestehenden Regelungen in § 1 Abs. 2a, Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG, indem die maßgebliche Beteiligungsfrist auf 90 % gesenkt wurde. Außerdem wurde mit § 1 Abs. 2b GrEStG ein neuer Ergänzungstatbestand mit erheblichen Auswirkungen sowie mit § 1 Abs. 2c GrEStG eine (entschärfende) Börsenklausel eingeführt.
Die Reform wird dazu führen, dass die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften zukünftig deutlich häufiger Grunderwerbsteuer auslösen wird als bisher. Auch die Verlängerung der Haltefristen von 5 auf 10 Jahren mit teilweise umfangreichen „unechten“ Rückwirkungen, werden für bestehende Sachverhalte wesentliche Auswirkungen haben. Zusätzlich wurden noch – fast unbemerkt – Missbrauchsverhinderungsregelungen mit dem Gesetz zur Reform des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) kurzfristig beschlossen. Auch im Jahressteuergesetz 2020 vom 28.12.2020 finden sich diverse äußerst relevante Änderungen des Grunderwerbsteuerrechts. Neben dem sehr agilen Gesetzgeber war auch die Rechtsprechung sehr aktiv und auch der Erlassgeber hatte einiges zu sagen. Die Finanzverwaltung wird im Jahr 2022 neue und überarbeitete Erlasse zu den Regelungen veröffentlichen, die im Rahmen der Veranstaltung – soweit bekannt – berücksichtigt und dargestellt werden. Die Darstellung wird ergänzt um diverse Anwendungsbeispiele, die schon die ersten Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen.
Die Kenntnis dieser umfangreichen Änderungen, insbesondere der gesetzlichen Anwendungs- und Übergangsregelungen ist für den Anwender, insbesondere der gestaltenden Beratung zwingend erforderlich. Hier lauern schon in den „Bestandsfällen“ große steuerliche Risiken.
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