Elektronische Rechnungen in der Praxis 2025 - Online-Seminarreihe
Informationen
- Seminarnummer:
- 805-25
- Veranstaltungsort/
Anschrift: - Online-Seminar Online
- Beginn:
- 26.03.2025
- Ende:
- 30.04.2025
- Seminartermin:
- Seminartermin(e) für Kalender exportieren (.ics)
- Seminarinhalt:
- 805-25_E_Rechnungen_Praxis25.pdf
- Kategorie:
- Online-Seminare, Seminarreihen, Steuerberater
- Enthaltene Seminare:
-
- 806-25 Gesetzliche Vorgaben an jede E-Rechnung(26.03.2025)
- 807-25 Digitalisierung von Papierdokumenten - Ersetzendes Scannen(02.04.2025)
- 808-25 Tipps bei der praktischen Arbeit mit der E-Rechnung (09.04.2025)
- 809-25 Die E-Rechnung (XRechnung) an die öffentliche Verwaltung(16.04.2025)
- 810-25 Die E-Rechnung für ganz Deutschland – ZUGFeRD(23.04.2025)
- 811-25 Die verpflichtende E-Rechnung ab 01.01.2025(30.04.2025)
- Preis inkl. USt.
(LSWB Mitglied): - 892,50 €
- Preis inkl. USt.
(Nicht-Mitglieder): - 1011,50 €
Beschreibung
Die E-Rechnung in Deutschland steht in den nächsten Jahren vor Ihrer größten Veränderung seit Jahrzehnten.
Am 05.11.2024 hatte die EU-Kommission Ihre Initiative VIDA (VAT in the Digital Age = Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) endgültig verabschiedet. Diese Änderung der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie (MwStSystRL) hat zum Ziel, dass die Deklaration und Erhebung der Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten einfacher und digitaler werden soll.
In vielen EU-Mitgliedstaaten existieren bereits unterschiedliche Systeme für digitale Meldepflichten aber auch für elektronische Rechnungsstellung. Ziel der EU Kommission ist es, einen einheitlichen Rahmen für die umsatzsteuerlichen (digitalen) Meldepflichten zu schaffen.
Die Initiative VIDA beinhaltet als einen wichtigen Aspekt die Mehrwertsteuermeldepflichten und die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zum 01.07.2030.
Parallel dazu hatte Deutschland die E-Rechnungspflicht zum 01.01.2025 eingeführt. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen im Bereich B2B verpflichtend anzunehmen sind.
Mit der Pflicht wurde auch die Definition der E-Rechnung angepasst. In Anlehnung an VIDA können zukünftig nur noch Rechnungen, die auf der Norm CEN 16931 (Deutschland = XRechnung) basieren, als E-Rechnung gelten. Die bisher in Deutschland etablierten Formate wie XRechnung und ZUGFeRD können danach aber weiterhin zur Anwendung kommen. Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen auf der Ausgangsseite, so dass für einen mehrjährigen Übergangszeitraum auch noch Papier und pdf-Rechnungen erlaubt sind.
Erfahren Sie in dieser Onlineseminar-Reihe alles Wissenswerte zum Thema E-Rechnung. Von den Grundlagen für das Arbeiten mit einer Rechnung und den neuen gesetzlichen Anforderungen an die E-Rechnung im Bereich B2B/B2C bis zu den entwickelten Standards ZUGFeRD und XRechnung (B2G) werden Sie hier voll umfänglich in das Thema e-invoicing eingeführt.
Durch viele praktische Beispiele, Schaubilder und Checklisten können Sie anschließend das erworbene Know how rechtssicher an die Mandantschaft weitergeben.
Die Onlineseminar-Reihe besteht aus 6 Modulen, die zwar grundsätzlich aufeinander aufbauen, jedoch bei Bedarf auch einzeln gebucht werden können, da sie alle speziell aufbereitete, separate Themenbereiche erläutern.
Modul 1: Gesetzliche Vorgaben an jede E-Rechnung
Modul 2: Digitalisierung von Papierdokumenten –Ersetzendes Scannen
Modul 3: Tipps bei der praktischen Arbeit mit der E-Rechnung
Modul 4: Die E-Rechnung (XRechnung) an die öffentliche Verwaltung
Modul 5: Die E-Rechnung für ganz Deutschland – ZUGFeRD
Modul 6: 𝐃𝐢𝐞 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐄-𝐑𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐛 01.01.2025
Unsere Empfehlungen
- Nr.
- Datum
- Titel
- Referent
- 763-25
- 28.04.2025
- Umsatzsteuer 2024/2025
- Michael Weidmann, Dipl.-Fw. (FH)
- 811-25
- 30.04.2025
- Die verpflichtende E-Rechnung ab 01.01.2025
- Elmar Mohl, Referent für Umsatzsteuer, GoBD
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