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Haftungsgefahren für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Jahresabschlusserstellung und Abschlussprüfung für insolvenznahe Unternehmen

Informationen

Seminarnummer:
160-25
Referent:
Michael Brügge, Rechtsanwalt, HDI Köln
Alexander Kirchner, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht
Veranstaltungsort/
Anschrift:
LSWB-Akademie, Hansastraße 32 80686 München
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Beginn:
12.02.2025
Ende:
12.02.2025
Dauer:
09:00 - 16:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermin(e) für Kalender exportieren (.ics)
Seminarinhalt:
160-25_Haftungsgefahren_StB_WP.pdf
Kategorie:
Präsenzseminar, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Preis inkl. USt.
(LSWB Mitglied):
464,10 €
Preis inkl. USt.
(Nicht-Mitglieder):
583,10 €
Der Preis kann sich aufgrund einer gesetzlichen Änderung im Umsatzsteuerrecht noch verändern.

Beschreibung

Bei der Insolvenz eines Unternehmens geraten Steuerberater ebenso wie Abschlussprüfer schnell in das Visier des  Insolvenzverwalters. Dieser ruft zum Zwecke der Massestärkung einen Insolvenzverschleppungs-schaden auf und begründet diesen zum Beispiel damit, dass der Steuerberater bei der Erteilung der Bescheinigung über die Ordnungsgemäßheit des Jahresabschlusses bzw. der Abschlussprüfer bei der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks pflichtwidrig gehandelt habe, weil eine Bilanzierung mit Fortführungswerten objektiv ausschied.

Das Seminar erläutert anhand aktueller Rechtsprechung aus Sicht des Steuerberaters und der Abschlussprüfer die Haftungsgefahren bei der Jahresabschlusserstellung und -prüfung und befasst sich mit der praktischen Umsetzung der Going-Concern-Prüfung und der insolvenzrechtlichen Warnpflicht in Abgrenzung zur ausdrücklichen Prüfung der Insolvenreife.

Ein besonderes Augenmerk wird auf die Going-Concern-Prüfung bei kleineren Unternehmen gelegt, denn deren Geschäftsleitung ist regelmäßig nicht in der Lage, eine detaillierte Einschätzung zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens vorzunehmen. 

Hinweise zu den Haftungshöchstsummen nach § 323 Abs. 2 HGB, zur vertraglichen Haftungsbeschränkung nach § 54 WPO und § 67 StBerG und zu den Auskunftspflichten des Abschlussprüfers gegenüber dem Insolvenzverwalter schließen das Seminar ab.

 

Haftung des Abschlussprüfers / Steuerberaters gegenüber der Schuldnerin
Aktivlegitimation des IV (str.) / Mangelhafter Jahresabschluss / Pflichtverletzung des StB//Prüfungsfehler des AP / Kausalität / Schaden / Mitverschulden / Haftungshöchstsumme / AAB-Haftungsbeschränkung

Vertragliche Dritthaftung des Steuerberaters  
Auskunftsvertag über Prüfung der Insolvenzreife / Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des GF der Schuldnerin 

Deliktische Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Anlegern
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) / Haftung wegen der Verletzung der Berichtspflicht (§ 823 Abs. 2 BGB iVm § 332 HGB)

Insolvenzrechtliche Warnpflicht des Steuerberaters (§ 102 StaRuG)
Insolvenzgefahr ist offenkundig / GF ist Insolvenzgefahr nicht bewusst

Going-Concern-Prüfung
Abgrenzung Überschuldungsprüfung / Zweifel an der Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit / Positive Fortführungsprognose / Einzelmaßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität / Plausibilitätskontrolle

Haftungsbeschränkung
Haftungshöchstsummen nach § 323 Abs. 2 HGB / AAB-Haftungsbeschränkung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 WPO / § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StBerG

Auskunftspflichten des Abschlussprüfers gegenüber dem Insolvenzverwalter

Referenten:
Michael Brügge, Rechtsanwalt ist langjährig für die HDI-Versicherung mit der Abwehr von gegen StB und WP gerichteten Regressansprüchen befasst und Mitautor des vom Beck-Verlag in München herausgegebenen Werkes Gräfe/Brügge/Melcher, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für RA, StB, WP und Notare, dass im Jahre 2021 in der 3. Auflage erschienen ist. 
Alexander Kirchner,  Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, ist Partner der BKS Rechtsanwälte PartGmbB und geschäftsführender Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Stückmann in Bielefeld. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt bei der Abwehr von gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gerichteten Regressansprüchen und der gesellschafts- und steuerrechtlichen Beratung von mittelständischen Unternehmen.

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